1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der RSV Eintracht 1949 e.v. (im Folgenden: Eintracht) und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Internetangebot von Eintracht nutzen (im Folgenden "Käufer" genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Website "www.rsv-eintracht-fussball.de" sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Eintracht in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Eintracht in eine Geschäftsbeziehung treten. Für alle unter Ziffer 1 genannten Geschäftsbeziehungen von Eintracht mit Unternehmern, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmers die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Eintracht unverbindlich, auch wenn Eintracht ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch dann, wenn Eintracht in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Bestellung vorbehaltlos ausführt.
2 Vertragsschluss
- Die Angebote von Eintracht im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei Eintracht Waren zu bestellen.
- Die Abgabe der Bestellung im Internet erfolgt nach Anklicken des Bestellbuttons. Durch die jeweilige Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
- Der Zugang der Bestellung beim Verkäufer wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt, sofern die Bestellung vom Kunden über das Internet oder per E-Mail durchgeführt worden ist. Die jeweilige Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt.
- Ansonsten kommt der Vertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusenden der bestellten Ware zustande; in diesem Fall verzichtet der Käufer auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Eintracht ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt per E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 2 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
- Der Kaufpreis wird erst Zug-um-Zug gegen Lieferung der Ware fällig. Leistet der Besteller in Erwartung des Vertragsabschlusses eine Zahlung, so leistet er diese unter der aufschiebenden Bedingung der späteren Vertragsannahme durch Eintracht. Kommt es nicht zum Vertragsschluss, so wird ihm die Zahlung durch Buchung des bezahlten Geldbetrages auf das Konto, von dem Eintracht die Zahlung empfangen hat, zurückerstattet. Eintracht kann auch im Falle der vorherigen sofortigen Bezahlung des ausgewiesenen Kaufpreises die Annahmeerklärung - insbesondere, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar oder der im Bestellformular ausgewiesene Preis unrichtig ist - verweigern.
- Bei Bestellungen des Kunden über das Internet oder per E-Mail wird der Vertragstext gespeichert und dem Käufer nebst dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mit der Auftragsbestätigung zugesandt.
- Im Falle von sog. „Auktionen“ erfolgt der Vertragsschluss abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 bis 6, indem Eintracht ein verbindliches Verkaufsangebot i. S. v. § 145 BGB abgibt, welches sich an denjenigen richtet, der bei Ablauf der Auktionslaufzeit als der nach § 148 BGB bestimmten Annahmefrist das Höchstgebot abgegeben hat (nachfolgend auch „Höchstbietender“) und der Höchstbietende das Angebot durch Abgabe seines Gebots annimmt.
Das Verkaufsangebot und die Annahmeerklärung stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bietende bei Ablauf der Auktionslaufzeit Höchstbietender ist und dass das Gebot ein vorab etwaig festgeschriebenes Mindestgebot tatsächlich übersteigt.
3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
- Die Bezahlung der Waren erfolgt per PayPal. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
4 Lieferung
- Alle Wahren können an Spielwochenenden an vorher definierten Standorten abgeholt werden.
5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Eintracht. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Eintracht nicht zulässig.
6 Preise
- Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
- Mitglieder des RSV Eintracht 1949 e.v. erhalten einen Preisnachlass von zehn Prozent auf alle Artikel, sofern es sich nicht um preisreduzierte Ware oder Aktionsartikel handelt. Der Preisnachlass wird nicht auf Liefer- und Versandkosten gewährt.
7 Rücktritt
- Eintracht ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
- Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
8 Gewährleistung
Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Eintracht trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf eines Jahres, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Eintracht ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für Eintracht und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Eintracht erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Eintracht innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet Eintracht nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Liefert Eintracht zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Eintracht vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Eintracht.
9 Haftungsbeschränkung
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Eintracht nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Eintracht oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Eintracht gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
- Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.
10 Rechtswahl, Gerichtsstand
- Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Eintracht. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.